Allgemeine Geschäftsbedinungen

1 Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Goodcalls GmbH (Registergericht: Handelsgericht Wien), Marchettigasse 1 / 2+3, Österreich (in Folge nur Handykick genannt) regeln die Erbringung von Telekommunikationsdiensten und damit in Zusammenhang stehende Leistungen durch Handykick. Sie finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, zusätzliche Leistungen sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung. Die jeweils einschlägigen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen sind Bestandteil des Vertrages. Soweit die Regelungen in den Leistungsbeschreibungen von diesen AGB abweichen, haben die Leistungsbeschreibungen vorrangige Geltung. Neben diesen AGBs finden das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Verordnungen zum TKG und/ oder andere zwingende gesetzliche Vorschriften auch dann Anwendung, wenn nicht ausdrücklich auf diese hingewiesen wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch Handykick ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2 Leistungsumfang

Handykick bietet mit der Handykick-Vorwahl für das Mobiltelefon dem Kunden einen „Callthrough“ Service, welcher als Anrufweiterleitung zu einer internationalen Telefonnummer dient. Der Kunde kann von seinem Mobiltelefon über eine nationale Festnetznummer, die er vor der Anwahl einer internationalen Nummer, die er erreichen will, anwählt, Auslandsverbindungen herstellen. Der Kunde wählt dazu die ihm von Handykick genannte nationale Festnetznummer (Handykick-Vorwahl) und Handykick verbindet ihn automatisch mit der gewünschten Zielnummer. Etwaige Kosten, die der Mobilnetzbetreiber des Kunden diesem für die Anwahl der Handykick im Festnetz berechnet, sind vom Kunden zu tragen und werden von seinem Mobilfunkbetreiber als Festnetzgespräch in Deutschland nach den jeweils geltenden Tarifen berechnet. Diese Gesprächskosten an den Mobilfunkbetreiber fallen bereits nach dem Wählen der Einwahlnummer an. Die Entgelte für die Weiterverbindung fallen erst bei Zustandekommen der Telefonverbindung zur gewünschten Nummer an. Leistungen der Handykick sind vom Kunden vorauszuzahlen; der Kunde ist vorleistungspflichtig. Er kann daher die Leistungen der Handykick nur nutzen, wenn ein hinreichendes Guthaben auf dem bei Handykick im Rahmen seines Vertrags eingerichteten individuellen Guthabenkontos vorhanden ist. Von dem Guthabenkonto werden zeitgleich mit der Erbringung der Leistung die Entgelte für die Leistungen in Abzug gebracht. Laufende Verbindungen werden bei Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen. Die Leistungsverpflichtung der Handykick gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Vorleistungen, soweit Handykick mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Leistung nicht auf einem Verschulden der Handykick beruht. Als Vorleistungen im Sinne dieses Absatzes gelten sämtliche benötigten Hardwareeinrichtungen, Software, Installationen, Verbindungs-, Vermittlungs-, Transport- und Terminierungsleistungen, Netzwerkinfrastrukturen oder sonstige technische Leistungen Dritter. Handykick behält sich die zeitweilige Beschränkung der Dienstleistungen im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen der Übertragungswege und sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, vor. Ereignisse höherer Gewalt, die Handykick die vertragliche Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Handykick, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung, sowie einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und durch Handykick unverschuldet sind. Handykick wird den Kunden, soweit dies unter den Umständen möglich und zumutbar ist, unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses unterrichten. Handykick wird den Kunden in jedem Falle von einer längeren, vorübergehenden Leistungseinstellung oder -beschränkung in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung oder -beschränkung vorher unterrichten, soweit diese Leistungseinstellung oder -beschränkung vorhersehbar und die Unterrichtung für Handykick zumutbar ist. Dem Kunden ist bekannt, dass Telekommunikationsdienste Änderungen unterliegen, welche durch technische Neuentwicklungen sowie gesetzliche und/ oder behördliche Neuregelungen begründet sind. Handykick behält sich daher vor, Service und Leistungen für den Kunden dem jeweiligen Entwicklungsstand im Telekommunikationsbereich im jeweils erforderlichen und dem Kunden zumutbaren Umfang anzupassen. Ein Anspruch des Kunden auf Anpassung besteht nicht. Hält Handykick nach Artikel 17 Abs. 4 der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) verbindlich geltende Normen und technischen Anforderungen für die Bereitstellung von Telekommunikation für Endnutzer nicht ein, kann der Kunde den Vertrag über die betroffene Dienstleistung nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung kündigen. § 314 BGB findet Anwendung. Handykick kann sich zur Erfüllung des Vertrages Dritter bedienen. Sofern sich Handykick zur Erfüllung des Vertrages Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

3 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Aktivierung des Kundenkontos nach Auftragseingang zustande. Handykick kann bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Kunden die Annahme des Antrages des Kunden ablehnen. Wird der Vertrag mit einem Verbraucher gemäß § 312 b BGB unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (also insbesondere durch die Fax-, E-Mail-, Web- oder Post-Übermittlung des Vertrages bzw. Antrags) abgeschlossen, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen und Hinweise: a. Der Kunde ist berechtigt, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn dem Kunden die Sache (z.B. Hardware) vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (soweit einschlägig) und nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie – soweit einschlägig – unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Ver-bindung mit § 3 BGB-InfoV zu laufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Ab-sendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Goodcalls GmbH – Marchettigasse 1 / 2+3 – A-1060 Wien – Österreich oder per E-Mail an: office@handykick.com. b. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugeben und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, muss er Handykick insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Bei der Ü-berlassung von Sachen – z.B Hardware – gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache aus-schließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wä-re – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, in-dem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von Handykick zurückzusenden. Der Kun-de hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für Handykick mit deren Empfang. c. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Bestellt ein Verbraucher Telekommunikationsdienste auf elektronischem Wege, wird Handykick den Zu-gang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, a. neue Anwendungen oder Veränderungen in bestehenden Anwendungen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung der Handykick haben könnten, nur nach vorheriger Zustimmung von Handykick ein-zuführen; b. keine Sicherheitsvorkehrungen der Handykick zu umgehen; c. keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes oder der Software von Handykick führen können; d. keine Änderungen vorzunehmen, aufgrund derer die Sicherheit des Netzbetriebes nicht mehr gewährleistet ist; Es obliegt dem Kunden, Sicherungsvorkehrungen gegen Datenverlust, Übermittlungsfehler und Betriebsstörungen zu treffen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet keine beleidigenden, verleumderischen oder rechtswidrigen Inhalte über die von Handykick überlassenen Telekommunikationswege zu verbreiten oder einer solchen Verbreitung Vorschub zu leisten. Der Kunde stellt Handykick auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung der vorgenannten Pflichten gegen Handykick erhoben werden. Der Kunde hat der Handykick unverzüglich schriftlich jede Art von Änderung, die das Vertragsverhältnis betrifft, mitzuteilen (insbesondere Name, Firma, Geschäftssitz und ggf. Rechnungsanschrift, Bankverbindung und Rechtsform). Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, so hat er die Kosten für die Ermittlung der zur Vertragserfüllung notwendigen Daten zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit Handykick vereinbarten individuellen Informationen zur Nutzung eines Dienstes, wie beispielsweise Kennwörter jeglicher Art, geheim zuhalten und vor unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die aus der unzulässigen Nutzung des Zugangs oder der Nutzung durch Dritte entstehen. Entsprechendes gilt für die infolge der Nutzung durch Dritte entstandenen Entgelte. Verstößt der Kunde fortgesetzt in schuldhafter und erheblicher Weise gegen seine Pflichten aus die-sen AGB, steht Handykick das Recht zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund, sowie das Recht zu, Schadensersatz wegen des durch die Pflichtverletzung entstandenen Schadens zu verlangen.

5 Übertragung und Überlassung an Dritte

Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Handykick nicht gestattet, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit Handykick ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Der Kunde darf die Leistungen der Handykick weder dauerhaft noch zeitweise Dritten im Rahmen des Weiterverkaufs (Resale) zur Verfügung stellen. Der Kunde darf des Weiteren die Leistungen nicht einsetzen, um Dritten gegenüber Telekommunikationsdienste zu erbringen. Als Dritte gelten nicht verbundene Unternehmen im Sinne des Aktienrechts. Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die aus der Nutzung der Leistung durch Dritte entstehen, soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

6 Leistungsstörungen/ Entstörung

Handykick gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für das ordnungsgemäße Angebot von Telekommunikationsdiensten. Sie erbringt ihre Leistungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Dem Kunden ist bekannt, dass eine 100%ige Verfügbarkeit von Telekommunikationsdiensten nicht gewährleistet werden kann. Handykick übernimmt keine Gewähr für Störungen von Leistungen der Handykick, die auf a. Eingriffe des Kunden oder Dritter in Netzwerkinfrastrukturen, b. den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluss an die Netzwerkinfrastrukturen durch den Kunden oder Dritte oder c. die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von Leistungen der Handykick erforderlichen Geräte oder Systeme durch Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden der Handykick beruhen. Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind auf den sich aus Ziffer 13 dieser AGBs er-gebenden Haftungsumfang beschränkt. Nach Zugang einer Störungsmeldung ist Handykick zur unverzüglichen Störungsbeseitigung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel, der Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen. Der Kunde wird in angemessenem Umfang Handykick oder ihren Erfüllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsursachen sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbesondere sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen. Ist die Störungsbeseitigung aus vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht innerhalb der vereinbarten Entstörfrist möglich, verlängert sich die Entstörfrist entsprechend. Kann eine Störung nicht eindeutig lokalisiert oder ursächlich bestimmt werden, erfolgt die Störungsbeseitigung schnellstmöglich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit.

7 Entgelte, Rechnung, Zahlungsbedingungen

Die Entgelte für die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine aktuell gültige, vollständige Preisliste kann im Internet unter www.Handykick.com eingesehen werden.Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes wird Handykick die Preise entsprechend anpassen, ohne einen weiteren Vorteil zu erlangen. Die Rechnung wird bei der Bestellung des gewünschten Telefonguthabens erstellt. Handykick unterhält für den Kunden ein Kundenkonto auf Guthabenbasis. Der Kunde lädt sein Guthabenkonto online durch Zahlung per Kreditkarte, Überweisung, Lastschriftverfahren oder Online-Bezahlsystem auf der Webseite der Handykick auf und ihm wird anschließend das entsprechende Guthaben erstellt. Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt, werden die Entgelte bei Fälligkeit automatisch von dem angegebenen Konto abgebucht, frühestens jedoch zehn Tage nach Rechnungsdatum. Der Kunde hat die zusätzlichen Kosten des Geldverkehrs zu zahlen, soweit sie von ihm verursacht worden sind. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Handykick behält sich die Geltendmachung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr von bis zu 5,00 € pro einzelnen Anlassfall vor. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Handykick kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Handykick bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist. Bei Zahlungsverzug ist Handykick berechtigt, offene Forderungen und Kundendaten an Inkassobüros oder Rechtsanwälte zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu übergeben. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Handykick anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur aus-üben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8 Zahlungsverzug des Kunden

Ein Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem jeweils gelten-den Basiszinssatz, mindestens jedoch mit 6% zu verzinsen. Ein Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem jeweils gelten-den Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behält Handykick sich vor, einen höheren Verzugsschaden gegen Nachweis geltend zu machen. Handykick ist des Weiteren berechtigt, dem Kunden die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten pauschal mit 8,00 € zu berechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Handykick kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

9 Vertragsdauer, Kündigung, Fair Usage

Der Kunde ist mit Rücksicht auf alle anderen Kunden verpflichtet, die Leistungen der Handykick maßvoll (Fair Usage) und ausschließlich für seinen privaten persönlichen Gebrauch zu nutzen. Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit und kann ab Vertragsschluss vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Handykick kann unter Einhaltung einer Frist von einer Woche schriftlich den Vertrag kündigen. Ein etwaiges einbezahltes Restguthaben wird von Handykick auf ein vom Kunden zu benennendes Konto des Kunden erstattet. Von Handykick dem Kunden unentgeltlich gewährte sog. Testguthaben und Boni werden nicht ausbezahlt. Aufladungen die älter als 90 Tage sind, können nicht erstattet werden. Das Vertragsverhältnis kann von Handykick aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund für Handykick gilt insbesondere auch a. erhebliches vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere aber nicht abschließend – wiederholte Verstöße – trotz Mahnung der Handykick – gegen die Verpflichtungen aus diesen AGBs. – Manipulationen an den technischen Einrichtungen und betrügerische Handlungen des Kunden; b. der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Ablehnung mangels Masse; Eine Abmahnung ist bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund behält sich Handykick die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

10 Beanstandungen

Beanstandet der Kunde eine Abrechnung, so muss dies schriftlich innerhalb einer Frist von acht (8) Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber Handykick erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die recht-zeitige Absendung (Datum des Poststempels). Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. Handykick wird den Kunden in der Rechnung auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit Handykick die Überprüfung der Beanstandung datenschutzrechtlich möglich ist. Auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen werden die im Rahmen der Erbringung von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten erzeugten oder verarbeiteten Verkehrsdaten nach Maßgabe des § 113a TKG für sechs Monate gespeichert und innerhalb eines Monats nach Ablauf der sechs Monatsfrist gelöscht. Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten nach Verstreichen der gesetzlichen Speicherfrist gelöscht worden sind, trifft Handykick keine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen oder die Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen. Handykick wird den Kunden in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Verkehrsdaten bzw. soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung hinweisen. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Kalendermonat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berechnung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tatsächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.

11 Datenschutz

Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das Bundes-datenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG). Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben und verwendet, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, TKG oder TMG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

Zur Durchführung unserer Leistungen müssen wir teilweise persönliche Kundendaten verarbeiten. Insbesondere E-Mailadresse, Name und Telefonnummer. Der Schutz dieser Daten hat bei uns höchste Priorität. Daher werden wir sämtliche uns zur Verfügung gestellte Daten nur gesetzeskonform verwenden und auch darüber hinaus die Daten zu keinerlei Zwecken verwenden, durch die der Kunde zu Schaden kommen könnte. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung unseres Services.

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12 Sperre

Handykick darf die Nutzung ihrer Leistungen sperren, wenn ernsthafte Schäden an den Einrichtungen der Handykick, insbesondere des Netzes, oder schädliche Störungen beim Netzbetrieb durch ein Gerät des Kunden oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht. Handykick behält sich außerdem die Sperrung abgehender Verbindungen zu bestimmten Rufnummernbereichen vor, sofern a. Tatsachen den Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung rechtfertigen oder b. Handykick nach Vertragsabschluss von Tatsachen Kenntnis erlangt, die Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Bonität des Kunden geben und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

13 Haftung

Für von ihr schuldhaft verursachte Personenschäden haftet Handykick unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet Handykick, wenn der Schaden von Handykick, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Handykick haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“) oder der Verletzung übernommener Garantiepflichten, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500 €. Darüber hinaus ist die Haftung der Handykick, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, auf 12.500 € je geschädigtem Endnutzer beschränkt. Sofern Handykick aufgrund einer einheitlichen fahrlässigen Handlung oder eines einheitlichen fahrlässig verursachten Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern haftet, so ist die Schadensersatzpflicht in der Summe auf insgesamt höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren auf-grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die gesetzlichen Ansprüche auf den Ersatz eines Verzugsschadens bleiben von diesen Beschränkungen unberührt. Eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Haftung der Handykick, die diese gem. § 44a TKG mit ei-nem Unternehmer i.S.d. § 14 BGB geschlossen hat, geht den vorstehenden Haftungsregelungen vor. Im Übrigen ist die Haftung der Handykick ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt hiervon unberührt.

14 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Handykick. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

15 Änderungen

Handykick ist berechtigt, bestehende Vertragsverhältnisse einschließlich der Leistungs- und Entgeltbestimmungen zu ändern, sofern dies aufgrund von Änderungen der Marktverhältnisse in technischer oder kalkulatorischer Sicht erforderlich ist und dies bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war. Handykick wird nur die Änderungen ausgleichen, ohne einen weiteren Vorteil zu erlangen. Handykick wird die einzelnen Änderungen dem Kunden mitteilen. Soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt be-stimmt ist, treten die Änderungen einen Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt, sofern der Kunde nicht binnen eines Monats seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Wider-spruch gegen einzelne oder alle Änderungen erhebt. Handykick weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese Folgen hin. Handykick wird die Änderungen außerdem – jedoch mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten – auf ihrer Webseite www3.Handykick.com veröffentlichen.

16 Sonstiges

Handykick kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen, in diesem Fall bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, den Vertrag zu kündigen. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Handykick übertragen. Abweichungen von diesen AGBs oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schrift-form. Wurden abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen, haben diese Vorrang vor den Regelungen dieser AGBs. Macht der Kunde geltend, Handykick habe ihm gegenüber Pflichten aufgrund kundenschutzrelevanter Normen des TKG nicht erfüllt, kann er gebührenpflichtig die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zum Zwecke der Streitbeilegung anrufen. Dies hat schriftlich oder online auf entsprechendem Antragsformular unter Darstellung des Sachverhalts, des Begehrens und des Nachweises des Versuchs einer Einigung zu geschehen. Weitere Informationen finden sich im Internet unter der Domain www.bundesnetzagentur.de.